Habe ich soeben in einem anderen Forum gefunden, ich denke es ist wahr!
Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich
bei McDonald®s
einen Becher Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5
Millionen $ Schadenersatz erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache
hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist, wird nun jährlich der
STELLA-LIEBECK-PREIS an diejenigen verliehen, die im jeweils vergangenen
Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich forderten
und erhielten.
Den 5. Platz teilen sich drei Kandidaten: a) Kathleen Robertson aus Austin/Texas wurden von einer Jury 780.000 $
Schadenersatz zugesprochen, weil sie sich in einem Möbelgeschäft den Beagle des Nachbarn in den Hintern gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr Williams hätte nicht über den Zaun klettern und mehrfach mit seiner Luftpistole auf den Hund schießen sollen.
3. Platz
Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber Carson
aus Lancaster/Pennsylvania ein Schmerzensgeld von 113.500 $ zahlen, weil
diese im Restaurant auf einer Getränkepfütze ausgerutscht war und sich
das Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußboden befand sich das Getränk,
weil Ms Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins Gesicht geschüttet
hatte.
2. Platz
Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster
einer Diskothek und schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die
Zahnbehandlungskosten und 12.000 $ Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das Toilettenfenster in die
Diskothek zu mogeln und 3.50 $ Eintritt zu sparen.
Platz 1 (einstimmig)
Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Award
ist: Mr Merv Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago MotorHomes musste ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch 1.750.000$ Schmerzensgeld bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr Grazinski den Tempomaten seines Gefährts auf
110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich im
hinteren Teil des Wohnmoblis einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil
kam von der Straße ab und überschlug sich. Mr Grazinski begründete
seine Forderung mit der Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des
Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden sei, dass man auch bei
eingeschaltetem Tempomaten den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe.
Der Hersteller hat die Bedienungsanleitung inzwischen geändert.