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17.11.2006 17:52     Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern Zum Anfang der Seite springen
Rolf
unregistriert

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Bekanntmachung der Verordnung über die Haltung von Männern

Bundesgesetzblatt
Teil 1 1999

Tag
29.02.99

Ausgegeben zu Bonn am 30. Februar 1999
Inhalt
Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern
(Männerhalteverordnung - MhaltVO)
Nr.13

Seite
362

Bekanntmachung der Verordnung über die artgerechte Haltung von Männern
(Männerhalteverordnung - MhaItVO)
Vom 29. Februar 1999

Auf Grund das § 32a Abs. 4 des
Artenschutzgesetzes (BGB1 I Nr.584/173) in der Fassung der Änderung vom 31.12.1985 d(BGB1. I Nr. 430/198cool wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet
Artikel 1
Allgemeine Bestimmung

Sich einen Mannzu halten ist bei weitem nicht so problematisch wir zu Großmutters Zeiten und so erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zum Mann überhaupt lohnt.
Gottlob gibt es auch noch einige gute Eigenschaften des Mannes, die jedoch sehr selten zu finden sind.
Zwei davon sollte der Auserwählte aber laut BGB 1 Nr. 584/1973 unbedingt aufweisen.

§ 1

(1) Er sollte nützlich sein (d.h. handwerkliche Fähigkeiten besitzen, fleißig im Haushalt, eine Wucht im Bett.....).
(2) Er sollte herzeigbar sein, d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen
(3) Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2 zutrifft

§ 2

Er ist reich.

Artikel 2
Tipps und Empfehlungen

(1) Anschaffung
Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Männchens und überzeugen Sie sich von seinen Fähigkeiten.
Tragen Sie nicht dazu bei, dass die Zahl der Männer, die später ausgesetzt werden, noch weiter steigt.

(2) Ernährung
Wie der Mensch ist auch der Mann Allesfresser. Man sollte ihm neben Dosenfutter auch ab un zu frisches Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung! Wenn er zu fett ist, wird er unbeweglich und kann nicht mehr so schnell arbeiten.

(3) Unterbringung
Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit), sollte ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo er etwas Auslauf hat (Mülleimer entsorgen, einkaufen....).

(4) Pflege
Sorgen Sie dafür, dass er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen sollten die Nägel regelmäßig geschnitten werden.

(5) Ausbildung
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeteten Mannes. Sollten diese vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie "bück dich", "lauf", "erheb dich" erleichtert die Haltung des Mannes erheblich und ist - selbst entgegen bestehender Theorien - von Männern erlernbar.

(6) Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. In speziellen Fällen empfiehlt sich die Kastration, denn ein ständiger brünstiger Mann ist nur bedingt arbeitsfähig.

Die Bundesministerin
für Artenschutz und Umweltangelegenheiten






Und JA, es gibt natürlich auch eine für Frauen.. Zwinkern

Bundesgesetzblatt

2000. Ausgegeben zu Berlin am 30. Juli 2000 Nr. 12
Bekanntmachung der Verordnung über die Haltung von Frauen
(Frauenhalteverordnung - FhaltVo)

Präambel

Der noch nicht ganz erforschte Drang des männlichen Geschlechts nach
wenigstens zeitweiser Partnerschaft mit einer Frau macht es
erforderlich, allgemein verbindliche Richtlinien über das Halten von
Frauen, die aufgrund ihrer für Männer unverständlichen Psyche unter
Artenschutz stehen, zu erlassen.


Artikel 1
Allgemeine Richtlinien

Sich eine Frau zu halten, ist meist ein kostspieliges Hobby, das aber
unter Beachtung von bestimmten Regeln in der heutigen Zeit problemlos zu
realisieren ist. Vor einer Entscheidung zur Haltung einer Frau sollte
aber immer geprüft werden, ob andere Kampfsportarten nicht
preisgünstiger sind.

§ 1 Auswahlkriterien (Mindestanforderungen)

(1) Sie muss für niedere Tätigkeiten (Küche, Kinder, Haushalt) geeignet
sein. Daneben muss sie einen hohen Unterhaltungswert im gemeinsamen
Schlafzimmer besitzen.
(2) Ihr Aussehen muss dem eines Topmodels wie Claudia Schiffer oder
ähnlich entsprechen.
(3) Die vorstehenden Punkte können außer acht gelassen werden, wenn § 2
in Betracht kommt.


§ 2 Ausnahmen

Sie ist unermeßlich reich, 99 Jahre alt und hat 42 Fieber.


§ 3 Anschaffung

(1) Nehmen Sie sich viel Zeit bei der Auswahl Ihres Weibchens. Übereilen
Sie nichts, und vereinbaren Sie eine längere Probephase mit den Lieferanten (Eltern).
(2) Vor dem endgültigen Erwerb probieren Sie die unterschiedlichen
Modelle aus. Leistungsproben der unterschiedlichen Typen sind unumgänglich.
(3) Probiermöglichkeiten sind in der Regel auf den Pisten (Discos, Bars,
im Urlaub usw.) zu finden.
(4) Übertriebenes Balzverhalten kann zu einem Dasein als Pantoffelheld
führen. Vorsicht vor sogenannten Emanzen! Dieser Frauentyp ist nur für
den diskutierfreudigen Mann mit starken Nerven geeignet.
(5) Einer Frau ein KFZ anzuvertrauen, bedeutet ein erhöhtes Risiko,
beachte stets den Grundsatz: "Frau am Steuer, das wird teuer!"


§ 4 Ernährung

Die Frau ist ein Allesfresser wie Menschen, doch legen sie großen Wert
auf einen hohen Grünfutteranteil in der täglichen Nahrung. Gut
ausgebildete Weibchen sind in der Lage, die Nahrung selbst zuzubereiten.
Sollte die Frau lesen können, was schon in Einzelfällen vorgekommen ist,
empfiehlt es sich, ihr ein sogenanntes Kochbuch (Anleitung zur
Zubereitung von Nahrung in genießbarer Form) zur Verfügung zu stellen.


§ 5 Bekleidung

Der Halter einer Frau hat für eine ausreichende Bekleidung des Weibchens
in der Öffentlichkeit zu sorgen. Das gilt nicht für den häuslichen Bereich, insbesondere
Bade- und Schlafzimmer. Übertriebene Bekleidungswünsche sind mit dem Bibelzitat:
"Hätte der liebe Gott gewollt, dass Weibchen Pelze tragen, hätte er ihnen ein Fell
wachsen lassen." abzuweisen.


§ 6 Unterbringung

Als Aufenthaltsorte für die Frau sollten insbesondere die Küche, das
Schlafzimmer und das Kinderzimmer gewählt werden. Sollte sie trotzdem im
Wohnzimmer auftauchen, ist zu prüfen, ob die Kettenlänge zu großzügig
gewährt wurde.


§ 7 Auslauf und Pflege

Wie alles Eigentum müssen auch Frauen pfleglich behandelt werden, um den
Gebrauchswert zu erhalten. Praxistests haben ergeben, dass das
Überreichen eines Blumenstraußes zu gesteigertem Wohlverhalten führt.
Beim Freigang, dieser sollte nur in Begleitung einer Aufsichtsperson
(Halter oder Vertrauensperson) erfolgen, ist darauf zu achten, dass
bestimmte Orte, wie Juweliere, Edelbekleidungsgeschäfte, Standesämter
und Kaufhäuser gemieden werden. Die Folgen bei Nichtbeachtung können
fürchterlich werden (Kaufrausch usw.). Es sollen schon Fälle von
Verarmung bei Nichtbeachtung beobachtet worden sein.


§ 8 Schlussvorschriften

Die vorstehende Verordnung tritt mit Verkündung in Kraft. Als
Warnhinweis noch folgendes: Prüfe, wer sich bindet, ob sich noch etwas
Besseres findet!





Berlin, den 30. Juli 2000.

Der Minister zum Schutz der Männer

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