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Geschrieben von JinLing am 22.06.2006 um 20:32:

Daumen hoch! Versicherung muß nach Unfall Gutachterermittlungswert zahlen

Vielfach gab es ja schon mal öfter Probleme mit der Versicherungszahlung nach einem Unfall.
Entweder die Versicherung zahlte nicht oder zuwenig. Bei manchen Versicherungen durfte auch nicht Eigenarbeit angewandt werden, noch der eigene Gutachter aufgesucht werden, um den Schaden schätzen oder reparieren zu lassen.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt aber in einem Grundsatzurteil zu Gunsten eines Unfallgeschädigten entschieden.
Der Unfallverursacher und seine Versicherung haben die von einem Gutachter ermittelten Kosten einer Reparatur auch dann zu erstatten, wenn sie höher liegen als der so genannte Wiederbeschaffungswert.
Das gilt auch dann, wenn der Wagen gar nicht repariert wird. Der Mehrwertsteueranteil in der Reparaturkostenabrechnung wird allerdings gestrichen. Der Geschädigte darf des Auto nur nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall veräussern.
Quelle
Bundesgerichtshof Vl ZR 192/05


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